1. Geltung
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und Verträge mit Kaufleuten und juristischen Personen (im Folgenden "der Kunde").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen vorbehaltlos ausführen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1. Nach Aufforderung durch den Kunden übersenden wir diesem ein Angebot über die Lieferung und Leistung unserer Produkte. Dieses Angebot hat eine Gültigkeitsfrist von 2 Kalenderwochen, ab dem Datum des Angebots, es sei denn, eine längere Gültigkeitsdauer ist schriftlich angegeben.
2.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahmeerklärung des Kunden zu unserem Angebot (siehe Absatz 1) und zu den in unserem Angebot genannten Konditionen zustande. Ein Angebot kann nur zu den von uns in dem Angebot genannten Konditionen angenommen werden. Durch eine Annahmeerklärung des Kunden zu geänderten Konditionen kommt kein Vertrag zustande. Eine solche Erklärung gilt als Aufforderung an uns ein neues Angebot, zu den von dem Kunden gewünschten Konditionen, abzugeben. Wir sind nicht verpflichtet ein derartiges Angebot abzugeben.
2.3. Bestellte Mengen / Produkte sind verbindlich und müssen abgenommen und auch bei Nichtabnahme bezahlt werden.
2.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2.5. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir verpflichten uns, vom Kunden als vertraulich bezeichnete Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
3. Formerfordernis
Erklärungen und Anzeigen des Kunden nach Vertragsschluss (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen (E-Mail ausreichend). Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
4. Preise
Die von uns in unserem Angebot angegebenen Preise sind bindend und verstehen sich grundsätzlich einschließlich der Lieferung an den Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anders angegeben wird. Gesetzliche Umsatz- oder Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen. Nach dem Angebotsdatum eingeführte öffentliche Abgaben oder etwaige neu hinzukommende Steuern sowie deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen und verteuert wird, sind, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, vom Kunden zu tragen.
5. Zahlung, Aufrechnung
5.1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind 50% des gesamten Rechnungsbetrages bei Annahme des Angebots durch den Kunden zu zahlen. Der restliche Kaufpreis ist bei Lieferung zu zahlen. Die entsprechenden Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 4 Wochen ab dem Rechnungsdatum. Zahlungen erfolgen ausnahmslos bargeldlos durch Banküberweisung. Zahlungen müssen am letzten Tag der Zahlungsfrist auf unserem Konto eingehen. Zahlungen sind auf unser Konto zu überweisen, so wie auf der Rechnung ausgewiesen, und so weit nicht anderweitig vereinbart, ohne Abzüge.
5.2. Der Abzug von Skonto bedarf der gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Gleiches gilt für abweichende Zahlungsfristen.
5.3. Durch verspätete oder Nichtzahlung entstehende Kosten, wie z.B., aber nicht ausschließlich, angemessene Anwaltskosten, Gerichtskosten und Inkassogebühren, sind vom Kunden zu zahlen. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware (der "Vorbehaltsware") bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
6.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verkauft, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit diesen Waren Gegenstand des Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes sind. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwandt, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag in dem gleichen Umfang an uns abgetreten, wie es für die Kaufpreisforderung bestimmt ist. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Kunde darf dagegen über derartige Forderungen nicht durch Abtretung verfügen. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6.3. Wir sind berechtigt, die Abtretung dem Drittschuldner bekannt zu geben. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Vorbehaltsware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. Der Kunde verwahrt diese unentgeltlich für uns. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7. Leistungsort
Leistungsort für die Lieferung oder Leistung ist der Geschäftssitz des Kunden oder der Montageort, abhängig von den im Einzelfall vereinbarten Bedingungen. Die Lieferung erfolgt nur an Orte, die mit einem LKW erreicht werden können. Liefergebiet ist die Bundesrepublik Deutschland. Für die Lieferung auf die Nordseeinseln müssen gesonderte Transportbedingungen vereinbart werden. Die Lieferung an Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
8. Liefertermine, Lieferbedingungen, Teillieferungen und - leistungen
8.1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und den Eingang der ersten Teilzahlung (siehe 5.1) voraus. Von uns genannte Lieferfristen und Termine sind annähernd, es sei denn, dass wir schriftlich und ausdrücklich eine verbindliche Zusage gegeben haben (Fixtermin). Die Zusage der Liefertermine erfolgt immer unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Lieferung durch den Spediteur. Wir übernehmen keine Haftung für Mehrkosten und / oder Schäden, die aufgrund verspäteter Lieferung durch den Spediteur entstehen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk oder Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
8.2. Nach Möglichkeit werden unsere Lieferung bzw. Leistung in einer Lieferung bzw. Leistung erbracht. Wir sind berechtigt, Teillieferungen bzw. -leistungen in angemessenem Umfang durchzuführen. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.
9. Verzug
9.1. Wird ein vereinbarter Liefer- oder Leistungstermin überschritten oder eine sonstige vertragliche Verpflichtung durch uns nicht rechtzeitig erfüllt, hat uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens zwei Wochen.
9.2. Erfolgt die Lieferung oder Leistung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist und will der Kunde daher von seinem Recht zum Rücktritt Gebrauch machen oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor unter Setzung einer angemessenen weiteren Nachfrist schriftlich unter Aufforderung zur Lieferung oder Leistung anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären, ob er wegen der Verzögerung zurücktritt und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf Lieferung / Leistung besteht.
9.3. Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit wir die Verzögerung der Lieferung zu vertreten haben. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
9.4. Sofern es sich um den Ersatz eines Verspätungsschaden, einen Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz handelt gelten die Bestimmungen der Ziffer 16. Sofern wir verbindliche Fixtermine ausdrücklich schriftlich zusagen und deren Nichteinhaltung zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der Kunde - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - Anspruch auf eine Verzugsentschädigung, höchstens jedoch bis 0,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt höchstens bis zu 5 %. Hierüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, sofern nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder für Körperschäden zwingend gehaftet wird.
10. Gefahrübergang
Sofern nicht anders vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Lieferung auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
11. Höhere Gewalt
11.1. Bei höherer Gewalt ruhen unsere Liefer- und Leistungspflichten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Überflutung, Sturm- und Gewitterschäden, Pandemien oder Quarantäne-Einschränkungen, Krieg, Energie oder Rohstoffmangel, Feuer- und Explosionsschäden, Arbeitskämpfe, behördliche Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder wenn uns Unterlieferanten wegen Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere aus den vorgenannten Gründen, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern.
11.2. Im Fall einer höheren Gewalt verpflichten wir uns, den Kunden innerhalb von zehn (10) Tagen über den Umstand und Dauer der höheren Gewalt zu informieren. Falls der Zustand der höheren Gewalt über einen Zeitraum von 30 Tagen ohne Unterbrechung anhält, einigen sich Kunde und Lieferant darauf, auf Bitten einer der Partien, eine für beide Seiten gleichwertige Lösung zu erarbeiten.
12. Produktangaben
12.1. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ergibt sich die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Ware ausschließlich aus unseren jeweils geltenden Produktspezifikationen aus dem Angebot. Beschaffenheits-, Haltbarkeits- und sonstige Angaben stellen keine Garantien dar. Unsere weiteren Angaben in Wort und Schrift über unsere Produkte, Geräte, Anlagen und Verfahren und Verfahrensanweisungen beruhen auf Forschungsarbeit und anwendungstechnischer Erfahrung. Wir vermitteln diese Angaben nach bestem Wissen vorbehaltlich von Änderungen und Weiterentwicklungen, jedoch ohne jegliche Verbindlichkeit. Diese Angaben entbinden den Kunden jedoch nicht davon, unsere Erzeugnisse und Verfahren auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen.
12.2. Unsere Produkte sind nicht geeignet zur Verwendung zum Einsatz bei kritischer Infrastruktur, bei der eine ununterbrochene Verfügbarkeit garantiert sein muss, etwa in Krankenhäusern oder bei militärischen Einrichtungen.
13. Herstellergarantie
Zusagen hinsichtlich der Qualität sowie bestimmter Leistungsparameter der Ware ergeben sich ausschließlich aus einer etwaig vom Hersteller erteilten Herstellergarantie. Aussagen in einer etwaigen Herstellergarantie sind ausschließlich Zusagen der Hersteller. Diese können uns nicht zugerechnet werden. Ein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Garantieumfang uns gegenüber besteht nicht.
14. Gewährleistung
14.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.
14.2. Die Gewährleistungsfrist beginnt jeweils mit dem Datum der Lieferung. Entscheidend für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware ist der Zeitpunkt der Erfüllung unserer Leistungsverpflichtung, üblicherweise die Lieferung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Wareneingang auf Spezifikationskonformität zu prüfen. Mängelrügen sind unverzüglich - und schriftlich (E-Mail ausreichend) - zu erheben und ausgeschlossen, wenn sie uns nicht innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen nach Empfang der Lieferung zugegangen sind. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich, spätestens aber zwei (2) Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung zu melden.
14.3. Unterlässt der Kunde diese Mängelrüge innerhalb des vorgenannten Zeitraumes, gilt das gelieferte Produkt als akzeptiert.
14.4. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
14.5. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles davon oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
14.6. Wir können die Beseitigung der Mängel verweigern, solange der Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt.
14.7. Als Mangel gilt nicht eine Beeinträchtigung als Folge zweckwidriger oder bestimmungsfremder Verwendung der Produkte, unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung.
15. Rechte des Kunden bei Mängeln
15.1. Soweit unsere Lieferung und/oder Leistung mangelhaft ist und vom Kunden hiernach zu Recht beanstandet wird, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist uns stets Gelegenheit innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Lassen wir die uns gestellte angemessene Nachfrist zur Nachlieferung oder Nachbesserung fruchtlos verstreichen oder schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Ein Schadensersatz kann nur nach Maßgabe der Ziffer 16 verlangt werden.
15.2. Wählt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
15.3. Ein Rückgriff des Kunden gegen uns, auf Ersatz von Aufwendungen, die der Kunde im Verhältnis zu seinem Abnehmer tätigen muss, ist ausgeschlossen.
15.4. Eine Ersatzlieferung durch Dritte ist ausgeschlossen.
16. Haftung und Schadenersatz
16.1. Unsere Haftung, einschließlich einer Haftung für Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist gemäß dieser Ziffer 16 beschränkt.
16.2. Auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, oder aus deliktischer Handlung haften wir nur (a) bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln (b) bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (c) wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, und (d) bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).
16.3. Die Haftung für indirekte, mittelbare oder (Mangel-)Folgeschäden des Kunden, wie etwa entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Produktionsausfall und Nutzungsausfall sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
16.4. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens.
16.5. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.
16.6. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Ersatzbeschaffung sind ausgeschlossen.
16.7. Schadenersatzansprüche für geringfügige Schäden sind ausgeschlossen.
16.8. Wir, und von uns eingesetzte Subunternehmer, Hilfspersonen und / oder seine Installationspartner haften nicht für Schäden am Eigentum des Kunden und seines Endkunden oder im Rahmen von erbrachten Dienstleistungen, die durch Fahrlässigkeit des Kunden oder durch Nichteinhaltung dieser AGB verursacht werde.
16.9. Die Haftung für Hilfspersonen oder Beigezogene im Rahmen von Installation oder Dienstleistungen von unserer Seite wird auf die sorgfältige Instruktion, Auswahl und Überwachung beschränkt.
16.10. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
16.11. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern wir vorsätzlich gehandelt haben oder soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen zwingend nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen haften.
17. Beratungsleistungen, Angaben
17.1. Bei Beratungsleistungen gelten die Angaben des Kunden zu den Verhältnissen vor Ort (inkl. Gebäudestatik, Lage und Umgebungsbedingungen) für uns als Vorgabe für die Erstellung von Planungsunterlagen sowie bei Beratungen und Support. Der Kunde ist verpflichtet, uns rechtzeitig und vollständig über sämtlichen baulichen Voraussetzungen und die Umstände des Montageortes zu informieren. Wir sind nicht verpflichtet die Angaben des Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
17.2. Der Kunde ist selbst für die technische Prüfung der tatsächlichen Umsetzbarkeit vor Ort sowie für den fachmännischen Einbau und die Wartung der Anlage verantwortlich. Der Kunde hat vor der Montage bzw. Weiterlieferung unserer Produkte einen Funktionstest durchzuführen und zu dokumentieren. Wir haften nicht für Schäden, die bei Durchführung des vorgeschalteten Funktionstests hätten vermieden werden können.
18. Beachtung gesetzlicher Bestimmungen
18.1. Der Kunde ist für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften für Lagerung, Verwendung und Weiterveräußerung sowie ggf. Ausfuhr der Ware verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, diese Ware nicht ohne die nach den anwendbaren gesetzlichen Regelungen erforderlichen Genehmigungen (Exportkontrollvorschriften und Sanktionslisten) an Dritte zu veräußern, an Dritte zu liefern oder selbst zu nutzen. Der Kunde wird uns alle Verluste und Schäden ersetzen und uns von allen zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Ansprüchen freistellen, die aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen durch ihn resultieren.
18.2. Sollte zum Zeitpunkt der Lieferung / Leistung eine gesetzliche oder behördliche Genehmigungspflicht zum Zwecke unserer Lieferung / Leistung bestehen und die hierauf beantragte Genehmigung nicht erteilt werden, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall steht dem Kunden kein Ersatzanspruch zu. Im Falle einer verzögerten Ausstellung seitens der Behörden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
18.3. Zum Rücktritt sind wir ferner berechtigt, wenn zum Zeitpunkt der Lieferung / Leistung ein bestehendes Handelsverbot diese untersagt oder wenn im Falle einer Produktregistrierungspflicht eine Registrierung zum Zeitpunkt der Lieferung / Leistung nicht beantragt oder erteilt ist. In diesem Fall steht dem Kunden kein Ersatzanspruch zu.
19. Compliance
Die Parteien sind verpflichtet, alle auf die rechtsgeschäftliche Beziehung anwendbaren Antikorruptionsgesetze einzuhalten. Jeder Verstoß gegen diese Gesetze im Zusammenhang mit diesem Vertrag stellt eine Vertragsverletzung dar, die ungeachtet aller weiteren Ansprüche der anderen Partei das Recht zur außerordentlichen schriftlichen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses begründet.
20. Handelsklauseln
Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten für deren Anwendung und Auslegung die INCOTERMS 2020.
21. Vollständigkeit
Soweit in diesen Verkaufsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, haben wir dem Kunden keine Zusagen gemacht. Weitere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Parteien, die diesen Vertrag oder einen der darin geregelten Gegenstände betreffen, bestehen nicht.
22. Rechtswahl
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Kunden, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist aufgrund zwingender, gesetzlicher Regelungen angewiesen.
23. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.